In 5 Schritten...
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Der Badkonfigurator
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Überall dort, wo Lebensmittel zubereitet werden, fallen fetthaltige Abwässer an. Dies gilt sowohl für die Kantine in einem Verwaltungsgebäude als auch für Restaurantküche in einer Stadthalle. Doch nicht nur hier werden "verschmutzte" Abwässer produziert. Betriebe zur Speiseöl-, Konserven- oder Tierfuttermittelherstellung gehören unter vielen anderen genauso hinzu wie die Metzgerei, um nur einige zu nennen.
Um zu verhindern, dass fett- und ölhaltige Abwässer aus der Gastronomie in das öffentliche Kanalisationsnetz eingeleitet werden, ist der Einbau von Abscheideranlagen für diverse Betriebe gesetzlich durch die Norm DIN EN 1825-2 und den nationalen Anhang DIN 4040-100 vorgeschrieben. Diese Ableitung ist zwingend notwendig, da es ohne sie zu Verstopfungen und Ablagerungen im Abwasserkanal mit schwerwiegenden Folgen kommen würde.
Bei einem Fettabscheider handelt es sich um eine Anlage, die nach dem Schwerkraftprinzip Fette und Öle sowie Feststoffe vom restlichen Abwasser trennt. Der klassische Fettabscheider besteht somit aus einem Fettsammler und einem Schlammfang. Bei der Art der Anlage wird anhand der Entsorgung zwischen Komplett- und Teilentsorgung unterschieden, sowie nach dem Einbau. Hier besteht die Möglichkeit des direkten Einbaus ins Erdreich außerhalb oder frei aufgestellten Anlagen innerhalb eines Gebäudes. Bedenken Sie bei der Unterbringung eines Fettabscheiders jedoch immer die problemlose Erreichbarkeit durch Entsorgungsfahrzeuge.
Die Nenngröße des einzusetzenden Abscheiders ist abhängig von diversen Faktoren:
Ganz wichtig:
die regelmäßige Kontrolle, Entsorgung, Reinigung und Wartung des Fettabscheiders durch ein zertifiziertes Unternehmen ist zwingend notwendig um die einwandfreie Funktion der Anlage sicherzustellen. Liegen die Entsorgungen zu weit auseinander oder werden sie nicht professionell durchgeführt können Schäden entstehen.
Beachten Sie:
Je nach örtlichen Auflagen und Stärke der Verunreinigung können zusätzliche Maßnahmen zur Abwasserbehandlung von Nöten sein. Auch ein Entsorgungsnachweis bzgl. der Abfallart, Menge und des Datums der Entsorgung ist vorzulegen.
Um auf Nummer Sicher zu gehen: Protokollieren Sie jegliche Ereignisse in Bezug auf Ihre Fettabscheideanlage.